Ab sofort gelten die neuen Bestimmungen zur Rechtfertigung von Abwesenheiten. Diese Bestimmungen ergeben sich aus einem Ministerialrundschreiben und aus den von der Sanitätsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellten operativen Hinweise für den Umgang mit vermuteten oder bestätigten Fällen von SARS-CoV-2-Infektionen.
Dies bedeutet, dass jeder Schüler/jede Schülerin die Schule nach einer Abwesenheit nur mit einem von den Eltern bzw. vom Arzt unterschriebenen Formblatt/Bescheinigung wieder besuchen darf.
Diese Formblätter können hier heruntergeladen werden.