Eine Schule der besonderen Art

Fachoberschule für Landwirtschaft Auer
Schlossweg 10, I-39040 Auer, Tel. 0471 81 05 38
E-Mail: os-ofl.auer@schule.suedtirol.it
PEC: ofl.auer@pec.prov.bz.it

Bildungswege übergreifende Kompetenzen und Orientierung (ÜKO)

Ab der 3. Klasse ist eine Dokumentation der Tätigkeiten im Bereich der „Übergreifenden Kompetenzen und Orientierung“ notwendig, da sie Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Abschlussprüfung der Oberschule ist.

Praktika und weitere Kontakte zur Arbeitswelt
Aktivitäten ab der 3. Klasse, welche an der Fachoberschule für Landwirtschaft den „Übergreifenden Kompetenzen und Orientierung“ zugeordnet werden:

  • Betriebspraktikum in der 4. Klasse (2 Wochen während der Schulzeit). Die Schüler*innen schlagen einen Betrieb ihrer Wahl für das Praktikum vor. Die Schule überprüft die Vorschläge und entscheidet über die Zulassung zum Praktikum. Die Schule unterstützt Schüler*innen bei der Suche nach Praktikumsplätzen auch außerhalb Südtirols und in den Sommermonaten;
  • Lehrausgänge zu ausgewählten Betrieben in Südtirol und darüber hinaus;
  • Übungen am landwirtschaftlichen Lehrbetrieb;
  • Abschlussarbeit mit einem konkreten Praxisbezug (schriftliche Vorbereitung der Präsentation zum Bereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“)
  • inladung von Experten zu verschiedenen Themen;
  • Orientierung für den Einstieg ins Berufsleben;
  • Bewerbungsworkshop für Schüler*innen der Abschlussklassen;
  • Unternehmertag;
  • Absolvierung eines Arbeitsschutzkurses durch alle Schüler*innen der 4. Klasse;
  • Möglichkeit der Durchführung von Sommerpraktika am Happacherhof für einzelne Schüler*innen.

Die genannten Maßnahmen umfassen für die Klassen des zweiten Bienniums und der Abschlussklasse insgesamt folgenden Zeitrahmen:

  • Verpflichtende Tätigkeiten (200 Stunden):
  • Betriebspraktikum: 75 Stunden
  • Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ausgewählten Betrieben, Organisationen und Institutionen des schulischen Schwerpunkts im zweiten Biennium und in der Abschlussklasse: 50 Stunden (Mindestanzahl)
  • Teilnahme an Veranstaltungen mit außerschulischen Experten: 30 Stunden (Mindestanzahl)
  • Arbeitsschutzkurs: 5 Stunden
  • Fach- und Projekttage am landwirtschaftlichen Übungshof der Schule bzw. mit außerschulischen Partnern: 40 Stunden (Mindestanzahl)

Fakultativ:

  • Freiwillige Arbeitseinsätze auf Bergbauernhöfen (25 Stunden) 
  • Praktika in der unterrichtsfreien Zeit: werden im Ausmaß von nicht mehr als 50% der festgelegten Aktivitäten im Bereich Schule -Arbeitswelt anerkannt. Die Entscheidung für ein Praktikum außerhalb der Unterrichtszeit bleibt den einzelnen Schüler/innen überlassen. Ein solches Praktikum darf nicht im Betrieb der Eltern oder naher Verwandter durchgeführt werden und muss den Schwerpunktbereich der Schule betreffen. Voraussetzung für die Anerkennung eines Praktikums in der unterrichtsfreien Zeit ist eine formale Vereinbarung zwischen Schule und Betrieb (75 Stunden)
  • Besuch von berufsspezifischen Kursen in der unterrichtsfreien Zeit

Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist die Teilnahme am Mindestausmaß von 75 Prozent des Stundenkontingents dies fächerübergreifenden Lernbereichs.

Organisatorische Hinweise:

  1. Die Schüler*innen dokumentieren ab der 3. Klasse während des Schuljahrs laufend die verpflichtenden Stunden im Rahmen des Erwerbs der übergreifenden Kompetenzen, indem sie für jede einzelne Aktivität ein Formblatt (Formblatt A) ausfüllen und als Portfolio sammeln.
  2. Am Ende des Betriebspraktikums in der 4. Klasse ist ein schriftlicher Praktikumsbericht abzugeben. Nähere Informationen dazu folgen im Vorfeld des Betriebspraktikum. Auch dieser kommt ins Portfolio.
  3. Jeweils am Ende des Schuljahres wird die Dokumentation der Aktivitäten den Klassenvorständen vorgelegt, welche die Gesamtstunden bestätigen. Das Sekretariat erhält die jährlichen Aufstellungen (Formblatt B), welche in das „Persönliche Bildungsprofil des/der Schüler/in“ eingegeben werden müssen.
  4. Bei der Abschlussprüfung in der 5. Klasse ist im Verlauf der mündlichen Prüfung eine Präsentation vorgesehen, in welcher die Kandidaten ihre Erfahrungen im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen und Orientierung (ÜKO) darlegen. Nähere Informationen dazu folgen nach Bekanntgabe der aktuellen Verordnung zur Abschlussprüfung.

Formblätter