Fachoberschule für Landwirtschaft Auer
Schlossweg 10, I-39040 Auer, Tel. 0471 81 05 38
E-Mail: os-ofl.auer@schule.suedtirol.it
PEC: ofl.auer@pec.prov.bz.it
Seit 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autonomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage. Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.
Ausdruck der Zahlungsdaten laut Zivilgesetzbuch
Export der Zahlungsdaten nach dem ANAC-Modell (Art. 118)